Wirtschaftsmediation

„Wenn zwei sich streiten – Kommen wir, vermitteln und schaffen Win-Win-Situationen!“

Ein bekanntes Zitat vom deutschen Publizisten Joachim Panten (1947 – 2007) beschreibt in klarer und eindringlicher Weise den Sinn der Mediation, dass man einen Konflikt nur zusammen überwinden kann, bevor man ihn dann endgültig besiegelt. Frau Richter ist sowohl zertifizierte Wirtschaftsmediatorin BMWA® (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V.), als auch QVM-Mediatorin (QualitätsVerbund Mediation).

Wie muss man sich die Tätigkeit eines Mediators vorstellen?

Die Hauptaufgabe eines Mediators liegt in der Vermittlung zwischen beiden Parteien, so dass diese einen außergerichtlichen Weg zur Konfliktbeilegung finden.

Die Mediation kommt demnach vornehmlich bei Konflikten und Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmen, Personen und Organisationen zum Einsatz. Der Mediator tritt gemäß § 2 Abs. 3 MediationsG objektiv, unvoreingenommen und neutral auf. Er führt sachliche Gespräche mit den Parteien gemeinsam und steuert dabei den Gesprächsablauf.

Ziel ist es, eine Konfliktbeilegung herbeizuführen, die sich nicht nur auf einen Kompromiss stützt, sondern sich auch positiv für beide Seiten auswirkt

Wann ist eine Mediation sinnvoll und wann sollte sie in Betracht gezogen werden?

Eine Mediation sollte dann in Betracht gezogen werden, wenn Verhandlungen und Gespräche festgefahren sind. Aber auch zur Prävention kann ein Mediator eingesetzt werden, beispielsweise dann, wenn den Parteien bereits bewusst ist, dass Verhandlungen, Gespräche oder sonstige Diskussionen schwierig werden können. Hier kann ein Mediator helfen, den Gesprächsverlauf positiv so zu beeinflussen, dass sich erst gar kein Konflikt bildet.

Auch bei bereits bestehenden Konflikten und schwierigen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zueinander, ist die Mediation ein geeignetes Instrument, um hier den Verlauf in positive Richtungen zu lenken, bei dem keiner der betreffenden Parteien negative Konsequenzen davonträgt. Oberstes Ziel der Vermittlung durch einen Mediator ist die Erarbeitung einer fairen Lösung für die betreffenden Parteien unter Verzicht auf teure und langwierige Gerichtsverhandlungen.

Wir haben uns hauptsächlich auf den Bereich der Wirtschaftsmediation spezialisiert.

Dies bedeutet, dass wir vornehmlich bei Konflikten mit Lieferanten, Kunden oder Subunternehmern tätig werden, aber auch bei Streitigkeiten zwischen mehreren Firmeninhabern, zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat und bei Konflikten, die bei einer Betriebsübergabe entstehen können.

Wir sind aber auch ein perfekter Ansprechpartner bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber sowie bei Auseinandersetzungen zwischen mehreren Vorgesetzten und zwischen Kollegen, beispielsweise beim unbeliebten Thema Mobbing.

Mediation, die wir uns als Aufgabe gemacht haben

Der Gesetzgeber hat am 21. Juli 2012 das Mediationsgesetz (MediationsG) erlassen, mit dem die außergerichtliche Konfliktbeilegung in Deutschland geregelt wird. Er definiert das Verfahren in § 1 des MediationsG als ein vertrauliches, strukturiertes und freiwilliges Verfahren, bei dem ein Mediator als Vermittler objektiv und unvoreingenommen zusammen mit den sich streitenden Parteien eine außergerichtliche Beilegung des Konflikts anstrebt.

Eine Mediation ist in vielen Fällen günstiger als eine Gerichtsverhandlung

Mediatoren zielen auf eine schnelle und faire Konfliktbeilegung ab, bei denen Win-Win-Situationen für alle betreffenden Parteien entstehen sollen. Da der Ablauf der Konfliktlösung außergerichtlich stattfindet und zumeist schnell verläuft, belaufen sich die Kosten für eine Mediation fast immer unter denen einer gerichtlichen Entscheidung. Im Durchschnitt wird eine Einigung bereits in 7 bis 10 Sitzungen erzielt.